Dienstreisen und Klimafonds
Die Abwägung zwischen den Klimaschutzverpflichtungen der Universität und dem Reiseerfordernis in der Forschung kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Hochschule hat sich darauf verständigt, dass jede*r Reisende die Entscheidung, mit welchen Reisemitteln die Dienstreise durchgeführt wird, selbstverantwortlich und unter Berücksichtigung klimapolitischer Aspekte für sich fällt.
Mit Inkrafttreten des neuen Landesreisekostengesetz (LRKG) im Januar 2022, finden die Aspekte Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit konkrete Berücksichtigung, um den Erfordernissen des Klimaschutzes im Hinblick auf eine CO2-Reduzierung der Dienstreisen verstärkt Rechnung zu tragen. So sollen Dienstreisen nur noch dann durchgeführt werden, wenn diese notwendig sind und keine Alternative wie zum Beispiel digitale Kommunikationsmöglichkeiten bestehen.
Mit Blick auf die Wahl des Beförderungsmittels findet die Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes explizite Erwähnung. Bahnfahrten sind auch dann möglich, wenn die Fahrkarte teurer ist oder sich die Dauer der Dienstreise verlängert und zusätzliche Übernachtungskosten und Tagegelder entstehen. Zudem werden für Bahnfahrten ab einer Dauer von 2 Stunden die Kosten für die 1. Klasse erstattet. An der RWTH Aachen werden zahlreiche Dienstreisen mit der Deutschen Bahn durchgeführt, wie die Dienstreisedaten im Datenanhang erkennen lassen.
Dienstreisen
Nachdem in den Jahren 2020, 2021 und im 1. Halbjahr 2022 pandemiebedingt verhältnismäßig wenig Dienstreisen stattgefunden haben, war im 2. Halbjahr 2022 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Anzahl der Dienstreisen insgesamt lag 2022 mit 19.926 trotzdem noch deutlich unter dem Aufkommen von 2019 (25.422). Es kann allerdings von einem Nachholeffekt ausgegangen werden, der noch keinerlei Rückschlüsse auf das künftige Reiseverhalten zulässt. Im Jahr 2020 wurde begonnen, die Zahlung für kostenpflichtige virtuelle Veranstaltungen auch über das Dienstreisemanagement abzuwickeln. Nach einem Anteil von ca. 27% für 2021 lag der Anteil erfasster, virtueller Veranstaltungen 2022 bei etwa 5%.
Daneben ist davon auszugehen, dass es zukünftig zahlreiche Veranstaltungen geben wird, die virtuell stattfinden und gegebenenfalls eintägige Dienstreisen ersetzen, jedoch statistisch nicht erfasst werden. Im Vergleich zwischen 2019 und 2022 zeigt sich für die erfassten Daten, dass die eintägigen Reisen (In- und Ausland) von 34,4 % auf 29,6 % zurückgegangen sind. Dies könnte ein Hinweis auf das Zurückgreifen auf virtuelle Formate insbesondere bei eintägigen Veranstaltungen sein.
Flugreisen
In Hinblick auf die Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz liegt im Bereich der Dienstreisen selbstverständlich ein besonderes Augenmerk auf den Flugreisen. In den Jahren vor der Corona-Pandemie machten Flugreisen ca. ein Viertel der Dienstreisen aus. Der Anteil der Auslandsflugreisen ist dabei von ca. 66% (2017) auf etwa 72% in 2019 gestiegen. Die Anzahl der Flugreisen lag zuletzt bei 2.942 für 2022 gegenüber 5.991 für 2019. Die Entwicklung der Flugreisen an der RWTH für die Jahre 2021 und 2022 steht verstärkt im Zeichen der globalen Corona-Pandemie. Es liegt nahe, dass dies entscheidenden Einfluss auf die Digitalisierung des (internationalen) Austausches genommen hat. Etwaig langanhaltende, gesicherte Effekte auf das Reiseverhalten der Hochschulangehörigen werden vermutlich erst in Zukunft festzustellen sein. Weitere Kennzahlen zu Flugreisen an der RWTH sind dem Datenanhang zu entnehmen.
Der Klimafonds
RWTH-intern soll das Bewusstsein für die Auswirkungen des eigenen Mobilitätsverhaltens auf die Umwelt geschärft werden. Neben einer aktiven Kommunikation, die zum Reflektieren des eigenen Verhaltens einlädt, sollen insbesondere interne Projekte, wie zum Beispiel der interne Klimafonds, Möglichkeiten bieten und dazu motivieren, das eigene Mobilitätsverhalten nachhaltiger zu gestalten.
Nach einer Vorbereitung des Pilotprojektes Klimafonds im Jahr 2022 wird ab dem 1. Januar 2023 die Möglichkeit angeboten, der klimaschädlichen Wirkung (nicht-vermeidbarer) Flugreisen entgegenzuwirken. Die freiwillige Beteiligung am Klimafonds ist bei jeder Dienstreise während der Reisebeantragung möglich. Die Pauschalen betragen 10 Euro für Inlandsflüge, 18,50 Euro für Kontinentalflüge und 68,50 Euro für Interkontinentalflüge. Die Beteiligung am Klimafonds ist freiwillig. Der jeweilige Betrag wird aus den Institutsmitteln auf den Fonds umgebucht. Eingezahlte Pauschalen werden zudem finanziell durch zentrale Mittel kofinanziert. Die Mittel des Klimafonds werden für klimafreundliche Maßnahmen am Campus genutzt. Eine Evaluation des Pilotprojektes interner Klimafonds erfolgt nach einer Laufzeit von drei Jahren.
Mit Stand Oktober 2023 nehmen 71 von 260 Hochschuleinrichtungen bereits am Klimafonds teil. Bis zum Stichtag 30. September 2023 wurden für insgesamt 211 Flugreisen Umbuchungen auf den Klimafonds vorgenommen. Davon entfielen 5 % auf Inlandsflüge, 63 % auf Kontinentalflüge und 32 % auf Interkontinentalflüge.
Weitere Informationen
„Mobilität“ im 1. Nachhaltigkeitsbericht
Dienstreisen und Klimafonds